Aktuelles


Neue Gründungsförderung für Langzeitarbeitslose
Zusätzliche Unterstützung für ALG II-Empfänger


Gründungswillige Arbeitslosengeld II-Empfänger können ab sofort zusätzliche Unterstützung erhalten. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt, gelten die neuen Regeln seit dem 01.01.2009 und sollen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Danach können nunmehr Darlehen und Zuschüsse für Sachmittel gewährt werden, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig sind.

Die neue Förderung für Existenzgründer aus der Langzeit-Arbeitslosigkeit (ALG-II-Empfänger) umfasst hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Investitionen, die Marketing und Vertrieb unterstützen können. Hierunter fallen sowohl Telefonanlagen, PCs, Software, Drucker, Kopierer etc. als auch Kosten für Homepages, Schaufensterdekorationen und anderer Werbemittel.

Während die Zuschüsse auf 5.000 Euro begrenzt sind und nur zweckgebunden für kleinere Anschaffungen und für konkrete einzelne Vorhaben bewilligt werden, kann die Darlehenshöhe auch über den vorgenannten Betrag liegen. Mit dem höheren Darlehen können dann auch Fahrzeuge, Maschinen oder Werkzeuge gekauft werden. Bei der Rückzahlung des Darlehens wird für die Festlegung der Raten die persönliche und wirtschaftliche Situation des Existenzgründers berücksichtigt, so die BA. Die Zuschüsse werden hingegen entweder einmalig oder in Raten bewilligt und müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Kann dem Existenzgründer allerdings nachgewiesen werden, die Gelder nicht zweckgemäß eingesetzt zu haben, kann es zur anteiligen oder gesamten Rückforderung der Zuwendungen kommen.

Quelle: KfW-Startothek, Beitrag Nr. 152975 vom 06.01.2009

Düsseldorf, 07.01.2009

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