Neue Rechtsform für Freiberufler geplant
29.02.2012
Auch Freiberufler sollen in Zukunft Ihre Haftung einschränken können. Hierfür soll eine neue Rechtsform - die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) - in das deutsche Recht eingeführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesjustizministerium jetzt an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versendet.
Die PartG mbB bietet größere Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung als die bisherige Partnerschaftsgesellschaft. Allerdings greift die Haftungsbeschränkung nur bei beruflichen Fehlern, d.h. in der PartG mbB werden sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn von der Haftungsbeschränkung ausgeschlossen sein. Im Gegenzug soll ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt werden.
Die PartG mbB bietet laut Bundesjustizministerium eine Alternative zur britischen Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP). Die LLP wurde gerade von größeren Anwalts- und Steuerberaterkanzleien in Deutschland immer häufiger gewählt, da deutsche Rechtsformen für deren spezifischen Anforderungen keine passende Lösung bieten konnten. Den Referentenentwurf zur Einführung der PartG mbB (PDF) können Sie auf den Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums einsehen.
Quelle: Startothek vom 29.02.2012